MetaPlast Solutions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB’s sind gültig ab Juli 2025
Hier können Sie die AGB’s herunterladen: Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die Firma MetaPlast Solutions GmbH (nachfolgend als „MetaPlast Solutions“ genannt) führt sämtliche Verkäufe und / oder Lieferungen von Dienstleistungen und Produkten (nachfolgend „Produkte“ genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die schriftlich vereinbarte Abänderung einer Regelung oder Ergänzung der AGB lassen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden von MetaPlast Solutions nicht anerkannt, auch wenn MetaPlast Solutions ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Vertragserfüllungshandlungen und / oder Stillschweigen seitens MetaPlast Solutions gelten nicht als Zustimmung zu von ihren Bedingungen abweichende Vertragsbedingungen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
- Sämtliche Angebote von MetaPlast Solutions sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch MetaPlast Solutions oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- Änderungen am Angebot / oder an vereinbarten Herstellungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden von MetaPlast Solutions sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Technische Daten, Produktinformationen sowie sonstige Angaben in Prospekten, Katalogen, auf der Website, in Angeboten, Werbematerialien oder anderen Unterlagen von MetaPlast Solutions – gleichgültig ob schriftlich oder mündlich übermittelt – dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen unverbindliche Richtwerte dar. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich auf sie Bezug genommen wird. Anwendungsbeispiele und Aussagen zur wirtschaftlichen oder technischen Verwendbarkeit eines Produktes gelten lediglich als unverbindliche Hinweise und begründen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften im rechtlichen Sinn. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung und Tauglichkeit der Produkte für den beabsichtigten Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen – insbesondere durch Vorversuche oder eigene Tests. Eine Haftung von MetaPlast Solutions für eine bestimmte Verwendbarkeit wird ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise enthalten Verpackung- und Versandkosten bis zur Warenannahmestelle des Kunden sowie die Transportverpackung.
- Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Teilrechnungen sind die jeweils ausgewiesenen Teilbeträge mit Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig.
- Zahlungen des Kunden sind ausschließlich an MetaPlast Solutions zu leisten. Eine schuldbefreiende Zahlung an Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MetaPlast Solutions vorliegt.
- Bei Zahlungsverzug ist MetaPlast Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§456 UGB) zu verrechnen. Darüber hinaus ist MetaPlast Solutions berechtigt, dem Kunden sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen vorprozessualen Kosten, insbesondere Mahnspesen sowie erforderliche Kosten der anwaltlichen Vertretung in Rechnung zu stellen.
- Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber MetaPlast Solutions – auch aus anderen bestehenden Vertragsverhältnissen – nicht nach, ist MetaPlast Solutions berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, Sicherheiten zu verlangen oder die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Forderungen (einschließlich Zinsen und Nebenkosten) zu verlangen. Bei bekannt werdender wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden behält sich MetaPlast Solutions vor, Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse oder geeignete Sicherheiten zu erbringen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
§ 4 Liefer- und Leistungsbedingungen
- Lieferungen erfolgen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ab Werk (EXW) von MetaPlast Solutions gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung.
- Angegebene Liefertermine gelten – mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – als unverbindliche Richtwerte. Eine Überschreitung dieser Termine begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sollte absehbar sein, dass ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, informiert MetaPlast Solutions den Kunden unverzüglich.
- Verzögerungen die auf Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind (z.B. verspätete Freigaben, fehlende Informationen oder Änderungen nach Auftragserteilung), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen unvorhersehbaren und von MetaPlast Solutions nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportsperren oder Ausfälle von Vorlieferanten.
- MetaPlast Solutions ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.
- Standardmäßig erfolgt die Lieferung über ein beauftragtes Transportunternehmen. Die Lieferfrist umfasst die übliche Lieferzeit dieser Dienstleister. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Lieferverzögerungen, die auf das Transportunternehmen zurückzuführen sind, außerhalb des Einflussbereichs von MetaPlast Solutions liegen und daher keine Ansprüche gegen MetaPlast Solutions begründen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- MetaPlast Solutions behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten, Entwicklungen und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungsbeträge zuzüglich etwaiger Verzugszinsen und Nebenkosten vor. Eigentumsvorbehalte des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für MetaPlast Solutions aufzubewahren und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser-, Bruch-, Diebstahl- und sonstigen Schäden zu versichern. Der Abschluss entsprechender Versicherungsverträge ist auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits mit Vertragsschluss sämtlicher Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an MetaPlast Solutions zur Sicherung ab; diese nimmt die Abtretung hiermit an.
- Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde MetaPlast Solutions unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle zur Wahrung der Eigentumsrechte notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Zwangsvollstreckungen unverzüglich auf das Eigentum von MetaPlast Solutions hinzuweisen. Die Kosten zur Abwehr solcher Eingriffe trägt der Kunde.
- Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Eine solche Verarbeitung erfolgt im Auftrag von MetaPlast Solutions, die im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache Miteigentum an der neu entstandenen Ware erwirbt. Die Pflichten des Kunden gemäß Punkt 2 gelten entsprechend auch für die neu entstandene Sache.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder daraus neu entstandene Produkte im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware zur Sicherung an MetaPlast Solutions ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Bei Miteigentum von MetaPlast Solutions an der veräußerten Sache gilt die Abtretung im Umfang des anteiligen Wertes. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abnehmer und die abgetretenen Forderungen offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist MetaPlast Solutions berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche gegenüber Dritten zu verlangen und das Recht des Kunden zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung zu widerrufen. Die Geltendmachung dieser Rechte stellt – sofern gesetzlich nicht anders geregelt – keinen Rücktritt vom Vertrag dar. MetaPlast Solutions ist berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und den Erlös mit den offenen Forderungen zu verrechnen.
- Der Kunde räumt MetaPlast Solutions sowie deren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, zum Zwecke der Rücknahme der Vorbehaltsware während üblicher Geschäftszeiten die Betriebs- oder Lagerräume zu betreten.
§ 6 Leistungsdokumente, Werkzeuge, Unterlagen
- Alle durch MetaPlast Solutions erstellte Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und Werkzeuge bleiben geistiges Eigentum und alleiniges Eigentum von MetaPlast Solutions, sofern nicht explizit anders vereinbart.
- Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen sind ihm auf Wunsch zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Unterlagen können nach 6 Monaten vernichtet werden.
- Werkzeuge, Formen und technische Hilfsmittel verbleiben im Eigentum von MetaPlast Solutions und werden auf Wunsch des Kunden eingelagert (max. 1 Jahr). Danach kann eine Lagergebühr erhoben oder Entsorgung erfolgen.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
- Aufgrund der technischen Beschaffenheit und Empfindlichkeit der gelieferten Produkte ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Übergabe, jedenfalls vor Verwendung oder Weiterverarbeitung, auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 10 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich zu rügen, andernfalls sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die erst nach Gefahrenübergang entstehen und auf Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich von MetaPlast Solutions liegen. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein behaupteter Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war. § 924 Satz 2 ABGB findet keine Anwendung.
- Weitere Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 UGB bleiben unberührt. Produktionsbedingte Abweichungen im Rahmen branchenüblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Bei Verletzung der Prüf- und Rügepflicht entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
- Der Kunde hat MetaPlast Solutions auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, den beanstandeten Mangel vor Ort zu begutachten oder ein Muster bzw. die betroffene Ware zur Verfügung zu stellen. Transport- oder Bruchschäden sind zu dokumentieren und die Ware im Zustand der Feststellung zu belassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
- Die Auswahl, Bestellung und Verwendung der Produkte erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Ebenso liegt die Einholung etwaig erforderlicher behördlicher Genehmigungen allein in der Zuständigkeit des Kunden. MetaPlast Solutions übernimmt dafür keine Verantwortung.
- Bei fristgerecht und berechtigt gerügten Mängeln erfolgt die Gewährleistung nach Wahl von MetaPlast Solutions durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Preisminderung.
- Für Prototypen gelten Eigenschaften nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen für Produkte
- a) die nach Gefahrenübergang außergewöhnlichen Umwelteinflüssen wie starken Temperaturschwankungen, hoher Luftfeuchtigkeit, Staub, Gas, Magnetfeldern oder sonstigen nicht normgerechten Bedingungen ausgesetzt wurden;
- b) die entgegen der Spezifikationen oder Anleitung von MetaPlast Solutions verwendet, verändert oder erweitert wurden;
- c) an denen nicht autorisierte Eingriffe durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden;
- d) die durch das Zusammenschalten mit nicht freigegebenen Geräten beschädigt wurden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die Störung nicht auf diese Verbindung zurückzuführen ist;
- e) deren Schäden auf eine nicht von MetaPlast Solutions durchgeführte unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Veränderung oder Reparatur, auf fehlerhafte oder nachlässige Handhabung oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
- MetaPlast Solutions haftet – sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen – nicht für mittelbare oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Schäden aus Garantieverletzung oder Produkthaftung, soweit diese nicht ausdrücklich übernommen wurde.
- Soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, ist diese auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist in jedem Fall betragsmäßig auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.
- MetaPlast Solutions haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Umstände außerhalt ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten, Transportunternehmen, höhere Gewalt oder behördlicher Anordnungen.
- Für Datenverluste haftet MetaPlast Solutions nur in jenem Umfang, der auch dann nicht vermeidbar gewesen wäre, wenn der Kunde die von ihm bereitgestellten oder erstellten Daten unmittelbar nach jeder Verarbeitung durch geeignete Sicherungsmaßnahmen (z.B. maschinenlesbare Kopien) gesichert hätte. Eine weitergehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
- MetaPlast Solutions verpflichtet sich, sämtlicher im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder der Kunde einer Weitergabe ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen oder anlässlich der Zusammenarbeit mit MetaPlast Solutions bekannt gewordenen geschäftlichen, wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus, sofern keine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch MetaPlast Solutions erfolgt. Der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitarbeitenden, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Diese Verpflichtung ist zu dokumentieren und MetaPlast Solutions auf Verlangen nachzuweisen.
- Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Geheimhaltung sämtlicher von MetaPlast Solutions entwickelter Inhalte, Konzepte, Lösungen oder Unterlagen gegenüber Dritten. Sollte im Rahmen der Projektabwicklung eine Weitergabe projektbezogener Informationen an Dritte (z.B. Werkzeugbauunternehmen, Marketingagenturen etc.) erforderlich sein, so ist dies im Vorfeld mit MetaPlast Solutions abzustimmen. In einem solchen Fall wird die Vertraulichkeitspflicht entsprechend auf die beteiligten Dritten ausgedehnt.
- Ein einseitiger Widerruf oder eine Aufhebung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Änderungen oder Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von MetaPlast Solutions.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Sitz von MetaPlast Solutions.
- Es gilt österreichisches Recht.
